Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehren im Lk. Erlangen-Höchstadt

26.02.2021
Feuerwehren können verantwortungsbewussten Ausbildungs- und Übungsbetrieb wieder aufnehmen

Feuerwehren in Bayern können verantwortungsbewussten Übungs- und Ausbildungsbetrieb wieder aufnehmen – ergänzende Information zu den Hinweisen zum Ausbildungs- und Übungsdienst (Anlage)

Der Verbandsausschuss des LFV hat am 10.02.2021 zusammen mit Vertretern des StMI und der KUVB intensiv die Notwendigkeit und das weitere Vorgehen zur Wiederaufnahme eines geregelten und kontinuierlichen Übungs- und Ausbildungsbetriebs bei den Bayerischen Feuerwehren erörtert.

Im Ergebnis wurde dabei einstimmig festgelegt, dass es einer Aktualisierung oder Anpassung des „Ampel-Modells“ nicht mehr bedarf und dieses nicht mehr als Orientierungshilfe benötigt wird.

Ausschlaggebend für eine Neubewertung zur Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebes an den Standorten und auf Kreisebene sind die Notwendigkeit von Übungen und Ausbildungen für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und - qualität und die Beachtung und Umsetzung der bewährten und eingeführten Hygienekonzepte.

Am 21.01.2021 ist zusätzlich zur 11. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft getreten. Diese Verordnung dient ebenfalls dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Sie gilt ausdrücklich auch für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr.

Vor diesem Hintergrund ist es zunehmend vertretbar– letztlich aber immer unter kritischer Beurteilung der konkreten Infektionslage vor Ort – den Übungs- und Ausbildungsbetrieb bei den bayerischen Feuerwehren– selbstverständlich unter Beachtung der in den beiliegenden Hinweisen (Aushang empfiehlt sich in jedem Gerätehaus) wieder aufzunehmen. In Hotspots (die geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geht davon ab einer 7-Tagesinzidenz von 100 aus) und bei lokalen Ausbrüchen ist allerdings weiterhin größte Zurückhaltung geboten. Die Kreis- und Stadtbrandräte werden gebeten, ggf. weitergehende Hinweise für Ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu geben. Für die Kinder- und Jugendfeuerwehren werden zeitnah eigene Hinweise veröffentlicht werden.
 

Text/Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.