COVID-19


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Stand 01.10.2021

Weitere Lockerungen ab Oktober 2021. Dennoch gilt in den Feuerwehren das Tragen von MNS, wenn ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten wird. Beispielsweise bei Übungen und Einsätzen, wenn eng zusammengearbeitet wird, oder in den Fahrzeugen während einer Einsatzfahrt


Stand 05.03.2021

Verantwortungsbewusster Ausbildungs- und Übungsbetrieb kann wieder hergestellt werden.
Wiederherstellung des Ausbildungs- und Übungsbetriebs



Stand 09.12.2020

Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren.
Der Übungs- und Ausbildungsdienst ist eingestellt.

Erneut wird durch den Freistaat Bayern der Katastrophenfall ab 09.12.2020 gem. Art.4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG festgestellt.

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hat Ende Oktober 2020 die Stufe Rot des Ampelmodels erreicht. Seither gelten auch für die Feuerwehren einige Änderungen.
 

Stand 24.10.2020

Seit Samstag den 24. Oktober gelten neue Maßnahmen für den Feuerwehrdienst

Die Zahl der Neuinfektionen ist in den letzten Tagen auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt angestiegen. Am 24.10.2020 wurde laut Veröffentlichung des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) der Frühwarnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Dieser liegt derzeit bei 40,80 (Stand: 24.10.2020, Quelle: LGL)

Damit gelten nach den Vorgaben der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Landkreis Erlangen-Höchstadt verschärfte Maßnahmen.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird noch unter erlangen-hoechstadt.de bekannt gegeben.

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aktualisiert die Fallzahlen täglich. Eine Karte mit den aufgeschlüsselten Zahlen nach Anzahl der Fälle, Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohnern, 7-Tage-Inzidenz pro Landkreis in Bayern gibt es hier .

Die Zahlen des LGL dienen als Grundlage für die Einordnung in die bayerische Corona-Ampel des bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP).

Fallzahlen in Bayern (LGL)
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/

Bayerische Corona-Ampel (StMGP)
https://www.stmgp.bayern.de/

Weitere Informationen gibt es auf der Themenseite des Landratsamt Erlangen-Höchstadt
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/meldungen/landkreis-hat-signalwert-erreicht/

Absender der Meldung: Pressestelle Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Bildquelle: Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. Ampelmodell



Hygienemaßnahmen_08-2020_RKI.jpgHygienemaßnahmen_08-2020_RKI

Durch eine Handlungsempfehlung des Kreisbrandrats geht für die Feuerwehren des Landkreises ERH folgendes hervor:

Bei den Feuerwehren handelt es sich um einen Teil der rettungstechnischen und damit kritischen Infrastruktur des Freistaates Bayern. Hier sollte im Speziellen auf die Einsatzbereitschaft geachtet werden.
Jeder einzelne kann durch Reduktion von sozialen Kontakten und Reduzierung der Reisetätigkeit zur Vermeidung von Infektionen beitragen. Wie ernst eine Reduktion der Sozialkontakte aktuell gesehen wird zeigt die generelle Schließung der Schulen und Kindertagesstätten, sowie die seit dem 21. März 2020 geltende Ausgangsbeschränkung.



Hinweise für die Feuerwehren / nicht medizinische Einsatzkräfte (Stand 19.06.2020)

Verantwortungsbewusster Ausbildungs- und Übungsbetrieb
kann wieder hergestellt werden (26.02.2021)
Übungsbetrieb kann wieder hergestellt werden


Erneut Katastrophenfall festgestellt (09.12.2020)

Katastrophenfall aufgehoben (16.06.2020)

Lockerungen ab dem 15.06.2020 für den Übungs-, Ausbildungs- und Einsatzdienst
Geplant nach den Sommerferien: Stufe 3 für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb

DGUV Ausgabe: 27.01.2021 Hinweise zum Atemschutz in den Feuerwehren 


Richtiges An- und Ablegen von PSA (Handschuhe und Masken)

Empfehlungen des Landesfeuerwehrverband Bayern


Einsatzhinweise für die Feuerwehren!

  • Alle Einsatzkräfte sind über das hygienische Verhalten im Einsatz zu informieren!
  • Die Einsatzkleidung ist vollständig und geschlossen zu tragen.
  • Das Einsatzpersonal sollte minimalisiert werden! Zielführend ist es jetzt, nur mit der tatsächlich notwendigen Mannschaftsstärke auszurücken!
  • Nach einer Alarmierung gilt es, in Beurteilung der zu erwartenden Lage und des Auftrages (Alarmstichwort) zu bedenken, wie viele Einsatzkräfte tatsächlich benötigt werden. Wenn nötig und möglich soll eine Verteilung auf ein zweites (weitere) Fahrzeug erfolgen.
  • An den Einsatzstellen ist soweit möglich auch ein Abstand (mind. 1,5 m) zwischen den Kameraden und/oder anderen Personen zu halten.
  • Gruppenbildungen an den Einsatzstellen sollten jetzt vermieden werden.
  • Feuerwehrdienstleistende sollten grundsätzlich bei einem dienstlichen Außenkontakt (im Einsatz) Mundschutz (min. FFP 2) tragen. Als Außenkontakt ist ein persönlicher und näherer Kontakt mit einer anderen Person außerhalb der eigenen Feuerwehr anzusehen, wenn man tätig wird!
  • Unter den Einsatzhandschuhen sind nunmehr immer Einweghandschuhe zu tragen, wenn man tätig wird!
  • Einsatzkräfte, die mit evt. erkranken Personen in Kontakt gekommen sind, sollen ihre Schutzkleidung noch an der Einsatzstelle ablegen.

Hieraus leiten sich folgende, weitere Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren im Landkreis ERH ab:

  • Desinfektion der Kontaktflächen (Türgriffe usw.)
  • Häufiges Händewaschen 
  • Händedesinfektion (sofern Desinfektionsmittel verfügbar)
  • Hustenetikette (Niesen in Ellenbeuge) ▪ Abstand von 1-2 Meter

Spezielle Empfehlungen für Einsätze der Feuerwehren im Landkreis ERH:  
Folgende Personen dürfen nicht an Einsätzen teilnehmen:

  • Personen mit Husten, Atembeschwerden, Halskratzen bzw.Fieber
  • Personen mit Kontakt zu einem gesicherten Coronavirus (COVID-19) Fall (in den letzten 14 Tagen)
  • Personen mit Aufenthalt in einem Coronavirus Risikogebiet (in den letzten 14 Tagen)

Mäßig erhöhtes Infektionsrisiko bei normalen Einsätzen

(Grundsätzliche Hygienemaßnahmen beachten, siehe Hygienemaßnahmen für nicht medizinische Einsatzkräfte)
• Zusätzlich Desinfektion der Kontaktflächen nach allen Einsätzen erwägen
• Bei Verdacht auf Kontakt oder gesicherter Kontakt zu einem Coronavirus (COVID-19) Fall siehe beiliegendes Ablaufschema Hygienemaßnahmen für nicht medizinische Einsatzkräfte und dringend Rücksprache mit Kreisbrandinspektion/Gesundheitsamt bezüglich Meldepflicht, Quarantänebestimmungen und Desinfektionsmaßnahmen.

Hauptamt geht vor Ehrenamt 

  • Wer hauptamtlich bei Feuerwehr oder Rettungsdienst tätig ist, lässt die ehrenamtliche Tätigkeit ruhen. (Organisationsübergreifend) 
  • ​Die Einsatzkräfte der BOS des Landkreises Erlangen-Höchstadt werden angewiesen, sich  bis spätestens 27.03.2020 für eine Organisation zu entscheiden, in der sie während der Pandemiephase Dienst tun. Ein Wechsel ist danach im Einzelfall nur mehr möglich, wenn die Einsatzbereitschaft einer Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation durch personelle Ausfälle in Frage gestellt wäre.  
  • ​Zur Sicherstellung der Besetzung von RTW, die im Regelrettungsdienst eingesetzt sind, ist dies mit der jeweiligen Rettungsdienstorganisation abzustimmen. Gleiches gilt für Dienst auf Fahrzeugen des Kassenärztlichen Notfalldienstes. 
  • Soweit eine First Responder-Gruppe noch Dienst leistet, ist dieser einzustellen und das Fahrzeug bis auf weiteres in den Status 6 zu versetzen. 
  • Ärzte und Pflegekräfte, die im ambulanten oder klinischen Betrieb Kontakt mit Patienten haben, die mit Covid-19 infiziert sind oder im Verdacht stehen, werden angehalten, für die Dauer der Pandemiephase keinen Feuerwehrdienst zu leisten. 


Ziel der Maßnahmen ist es die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und somit Belastungsspitzen im Gesundheitssystem zu vermeiden. (RKI, Risikobewertung 12.03.2019)
 

Berichte des KFV-ERH e.V. zu Covid19 im Zusammenhang der Feuerwehren
 

 

 

weitere Meldungen unter: Berichte (Verband) oder Einsätze (Kreisbrandinspektion)