Nächste Stufe (3) für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb in den Feuerwehren
13.07.2020
Voraussichtlich nach den Sommerferien 2020
Der Stufenplan des Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. zusammen mit der KUVB sieht derzeit den Übungs- und Ausbildungsbetrieb in den Feuerwehren noch in max. Gruppenstärke mit der Einhaltung des nötigen Abstands von 1,5m vor.
Geplant ist nach den Sommerferien ab Mitte September in Bayern die Stufe 3.
(Vorschlag derzeit: nach den Sommerferien)
- Durchführung Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr (ohne 24-Stunden-Übungen/“Berufsfeuerwehrtag“) auch mit Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren.
- Praktische Ausbildungen in Zugstärke. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
- Übungen sind vornehmlich im Freien durchzuführen.
- Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist je Teilnehmer ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4m² pro Person). Seite 5 von 5 Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 50 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf ausreichende Lüftung sollte geachtet werden.
- Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand) und zeitversetzt einzeln zu nutzen.
- Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten.
- Kann übungsbedingt der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, sollte währenddessen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Durchführung von Standortlehrgängen/Kreisausbildung (z.B. MTA, Maschinist von Löschfahrzeugen, DLK-Maschinist etc.) mit begrenzter Teilnehmerzahl und unter Berücksichtigung weiterer Schutzmaßnahmen.
- Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
HINWEIS: Die vorgenannten Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt einer sich verändernden Lage und der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften.
Quelle: LFV Bayern