Lehrgangsverwaltung
Lehrgangsangebot durch den Kreisfeuerwehrverband – Verrechnung von Lehrgangsgebühren Der Kreisfeuerwehrverband bietet jährlich verschiedene Lehrgänge für die Mitglieder der gemeindlichen Feuerwehren an. Um die Ausgaben des Kreisfeuerwehrverbands decken zu können, werden pro Lehrgangsteilnehmer Gebühren erhoben. Die Ausgaben gliedern sich im Wesentlichen in ein Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Ausbilder, einen Verpflegungszuschuss pro Teilnehmer und allgemeine Verwaltungsgebühren Lehrgangsbuchungsprogramms). (v.a. Bereitstellung des Diese Gebühren sind seit über 10 Jahren gleichbleibend. Aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen musste nun zumindest die Gebühr des Maschinistenlehrgangs angepasst werden. Die Lehrgangsanmeldung erfolgt durch die jeweiligen Kommandanten; die Abrechnung der Lehrgänge erfolgt in der Regel einmal jährlich durch den Kreisfeuerwehrverband direkt mit den jeweiligen Kommunen. Die nun aktuellen Gebühren können der Tabelle der beiliegenden Präsentation entnommen werden.